AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Christine Knebel zur Vermietung von Pferdetransportern
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Mietverträge zwischen Christine Knebel, Am Schmidtberg 15, 40629 Düsseldorf, vertreten durch Frau Christine Knebel, nachfolgend „Vermieterin“, und den Kunden, nachfolgend „Mieter“. Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Mieter Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
- Alle zwischen den Mietern und der Vermieterin im Zusammenhang mit dem Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung der Vermieterin.
- Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
- Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn die Vermieterin der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
- Wird eine Abweichung zu den Mietbedingungen schriftlich formuliert, so hat diese Abweichung Vorrang, beziehungsweise ergänzt sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Allgemeines
- Gegenstand dieser AGB ist die Anmietung eines Pferdetransporters.
- Weitere Leistungen, vor allem Reiseleistungen, werden durch die Vermieterin nicht erbracht. Es ist steht den Mietern frei, den Pferdetransporter eigenverantwortlich und dem Zweck entsprechend zu nutzen.
- Mehrere Mieter des Pferdetransporters haften als Gesamtschuldner.
- Wird der Pferdetransporter mit Fahrerin gebucht, gelten zusätzlich die Regelungen gemäß § 10 dieser AGB.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Präsentation und Bewerbung auf der Homepage der Vermieterin https://pferdefahrt.de/ stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags dar.
- Der Abschluss eines Mietvertrages kommt erst durch die Buchung des Mieters und darauffolgende Annahmebestätigung durch die Vermieterin zustande. Die Bestellung kann über die Webseite, persönlich vor Ort sowie per E-Mail oder WhatsApp erfolgen.
- Die Vermieterin wird den Zugang der abgegebenen Bestellung bzw. Reservierungsanfrage unverzüglich per E-Mail oder WhatsApp bestätigen. In einer solchen E-Mail/WhatsApp-Nachricht liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Vermieterin die Bestellung durch eine Annahmeerklärung annimmt.
- Sollte die Reservierung des vom Mieter bestellten Pferdetransporters nicht möglich sein, etwa weil der entsprechende Transporter nicht verfügbar ist, sieht die Vermieterin von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Die Mieterin wird den Mieter darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
- Sollte der Pferdetransporter aufgrund eines Schadens oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen nicht zur gebuchten Nutzungsdauer zur Verfügung stehen, so hat der Mieter das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages. In diesem Falle erhält der Mieter das Nutzungsentgelt umgehend zurück. Ein Ersatztransporter steht derzeit nicht zur Verfügung. Schadenersatzansprüche aufgrund des Pferdetransporter-Ausfalles sind ausgeschlossen.
- Bei Buchung des Pferdetransporters mit Fahrerin kommt der Vertrag erst zustande, wenn die Vermieterin die Verfügbarkeit der Fahrerin bestätigt und die Buchung schriftlich angenommen hat.
§ 4 Preise und Stornierungsgebühren
- Sämtliche Preisangaben sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Mit Abschluss des Mietvertrages für die Dauer der Nutzung des Pferdetransporters verpflichtet sich der Mieter der Vermieterin gegenüber, den vertraglich festgehaltenen Mietpreis zu zahlen. Dabei wird jeder angefangene Kalendertag bezüglich der Überlassung des Pferdetransporters mit einer vollen Tagesmiete berechnet.
- Die vereinbarte Tagesmiete wird im Angebot bzw. Mietvertrag festgehalten.
- Anfallende Kosten während der Nutzung des Pferdetransporters durch den Mieter sind nicht im Mietpreis enthalten. Diese Kosten sind vom Mieter selbst zu tragen.
- Eine Annullierung des geschlossenen Vertrages vor Mietbeginn ist durch Zahlung von Stornogebühren möglich. Diese Gebühren richten sich wie folgt:
- 70 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
- 80 % des Mietpreises vom 1. bis 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
- 100 % des Mietpreises am Tag des vereinbarten Mietbeginns
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Eine Nichtabnahme/-abholung des Pferdetransporters gilt als Rücktritt.
- Es besteht kein Anspruch des Mieters bezüglich einer Änderung in den Punkten Mietbeginn, Übernahme oder Ausstattung. Eine Umbuchung kann nur nach Absprache mit der Vermieterin durchgeführt werden. Hierzu muss der ursprüngliche Mietvertrag gekündigt (Rücktritt) und durch einen neuen Mietvertrag ersetzt werden.
- Die Preise für die Buchung des Pferdetransporters mit Fahrerin werden gesondert im Angebot bzw. Mietvertrag ausgewiesen. Stornogebühren gelten entsprechend der Regelungen in Absatz 5, wobei zusätzlich die Kosten für die Fahrerin berücksichtigt werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders abgesprochen, sind die Zahlungen durch Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu tätigen. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung ergibt sich mit dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto. Die Mietzahlung ist sofort nach Rechnungseingang beim Mieter ohne Abzug fällig. Bei einer Mietdauer von mehr als 30 Tagen wird die Miete monatlich berechnet. Die monatlichen Zahlungen sind in diesem Fall laufend im voraus zum 1. eines Monats zu zahlen.
- Der Mieter kann den Mietpreis nur mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten bezahlen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Vermieterin aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Mieter sind zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen der Vermieterin auch nicht berechtigt, wenn sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Mietvertrag geltend machen.
- Mieter dürfen ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Mietvertrag herrührt.
- Bei Buchung des Pferdetransporters mit Fahrerin sind die Kosten für die Fahrerin zusammen mit der Miete des Pferdetransporters fällig. Die Zahlungsbedingungen entsprechen den Regelungen in Absatz 1.
§ 6 Kaution
- Zusätzlich zur Miete ist vom Mieter eine Kaution für den Pferdetransporter vor der Nutzung zu entrichten. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche der Vermieterin aus diesem Vertrag
- Die Höhe der Kaution beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 500,00 Euro.
- Die Kaution ist spätestens bei Übergabe des Pferdetransporters zu bezahlen.
- Am Ende der Mietdauer erhält der Mieter die Kaution entsprechend seiner Zahlungsweise zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung des Pferdetransporters, besteht.
§ 7 Versicherungen
- Der Pferdetransporter ist entsprechend den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) für die Mietdauer Vollkaskoversichert mit einem Selbstbehalt in Höhe von 1.000 Euro.
- Fahrzeugpapiere sollten bei Abwesenheit nicht im Fahrzeug verbleiben, da bei einer Entwendung des Fahrzeugs die Papiere sicher aufbewahrt sein müssen.
§ 8 Mietdauer
- Die Mietdauer beginnt mit dem zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Abholtermin und endet an dem vereinbarten Endtermin. Diese werden im Mietvertrag niedergeschrieben.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung beider Vertragsparteien bleibt von der vertraglich vereinbarten Mietdauer unberührt.
- Setzt der Mieter den Gebrauch des Pferdetransporters nach Ablauf des Vertrages fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Pferdetransporter zum vereinbarten Rückgabedatum in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Gibt er den Pferdetransporter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so ist die Vermieterin berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete zu verlangen, die für vergleichbare Fahrzeuge ortsüblich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Die genauen Rückgabebedingungen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen bei Abschluss des Mietvertrages. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 9 Weitere Pflichten des Mieters
- Bei dem Pferdetransporter handelt es sich ganz oder teilweise um ein Gebrauchsobjekt. Im Mietvertrag sind daher die bei der Übergabe vorhandenen Schäden erfasst. Der Mieter wird den Pferdetransporter bei Erhalt sorgfältig auf weitere Schäden überprüfen und der Vermieterin diese unverzüglich melden.
- Bei Schäden, Verlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haftet er dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
- Die Bedienung des Pferdetransporters wird dem Mieter bei der Übergabe durch die Vermieterin erklärt. Neben dieser Einweisung muss der Mieter die Betriebsanleitung bzw. das Handbuch des Pferdetransporters und bei der Benutzung, die sich daraus ergebenden Pflichten, beachten.
- Der Mieter hat die Einsatzbedingungen einzuhalten, den Pferdetransporter schonend und sachgemäß zu behandeln, sowie die zulässigen Gewichts-/ Tragfähigkeitsgrenzen einzuhalten. Insbesondere ist für die Prüfung des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendrucks und die Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffs und Adblue zu sorgen. Der Mieter hat ausreichende Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse und dem unbefugten Zugriff Dritter, insbesondere Diebstahl, zu treffen. Die Eigentumshinweise am Pferdetransporter dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. Der Mieter darf keine eigene Werbung oder andere, nicht durch die Vermieterin zugelassene, Werbung am Pferdetransporter anbringen.
- Während der vertraglich vereinbarten Mietdauer ist der Mieter dafür verantwortlich, dass sich der Pferdetransporter in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Die maximale Zuladung des Pferdetransporters ist dabei zu beachten.
- Der Mieter muss sämtliche straßenverkehrsrechtliche Regelungen beachten und die dem Fahrzeughalter obliegenden Pflichten in Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Pferdetransporters übernehmen. Dies gilt insbesondere für Durchfahrtshöhen und Durchfahrtsbreiten, Fahrzeugwendekreis, die Befestigung von Ladung und das Anhängen eines Anhängers an den Pferdetransporter. Fallen mit der Nutzung des Pferdetransporters während der Mietdauer Bußgelder oder/und Strafen an, die vom Mieter verursacht und verschuldet wurden, sind diese vom Mieter vollumfänglich zu übernehmen und die Vermieterin ist wenigstens im Innenverhältnis, falls erforderlich, von einer Haftung freizustellen.
- Bei Schäden, Verlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Demnach haftet er dann nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
- Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei Alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und -breite) beruhen, auf unsachgemäße Be- und Entladen bzw. auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärtsfahren ohne Einweisung entstanden sind.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Vermieterin umgehend telefonisch oder über E-Mail schriftlich bezüglich Beschädigung oder Mängel zu informieren. Unfälle mit dem Pferdetransporter, Vandalismus oder Diebstahl sind polizeilich zu melden und aufzunehmen.
- Sind Reparaturarbeiten am Pferdetransporter notwendig, hat der Mieter die Vermieterin darüber unverzüglich zu informieren und ihre Weisungen einzuholen, bevor ein Werkstattauftrag erteilt wird. Dies gilt nicht bei Reparaturen, die zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit erforderlich sind. Reparaturen können sodann bis zu einem Betrag von 150,00 Euro Ihrerseits beauftragt werden. Die Kosten werden von der Vermieterin übernommen, sofern der zugrunde liegende Schaden nicht durch den Mieter verschuldet wurde.
- Das Rauchen ist im gesamten Pferdetransporter nicht gestattet. Im Falle nachgewiesener Zuwiderhandlung kann der Mietvertrag durch die Vermieterin außerordentlich und fristlos gekündigt und der Mieter mit den Kosten belastet werden, welche durch eine Entlüftung, bzw. Beseitigung der Kontaminierung mit Rauch entstanden sind, einschließlich etwaiger Ausfallkosten und dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Pferdetransporters.
- Der Pferdetransporter darf, sofern nicht im Mietvertrag anders geregelt, ausschließlich durch den Mieter persönlich geführt werden. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte in jedweder Form (Vermietung, Verpachtung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Weise unmittelbar oder mittelbar Dritten überlassen) ist nur durch vorherige schriftliche Bestätigung der Vermieterin gestattet.
- Fahrten mit dem Pferdetransporter ins Ausland sind ohne vorherige Absprache mit der Vermieterin und schriftlicher Zustimmung nicht gestattet.
§ 10 Buchung des Pferdetransporters mit Fahrerin
- Sofern der Mieter den Pferdetransporter mit Fahrerin bucht, wird eine gesonderte Vereinbarung über die Leistungen und Kosten getroffen, die Bestandteil des Mietvertrages wird.
- Die Fahrerin wird von der Vermieterin gestellt und führt den Pferdetransporter ausschließlich auf Anweisung des Mieters, wobei die Sicherheit des Transports im Vordergrund steht.
- Der Mieter ist verpflichtet, der Fahrerin alle relevanten Informationen über die zu transportierenden Pferde, die geplante Route und besondere Anforderungen im Voraus mitzuteilen.
- Die Verantwortung für das Laden und Entladen der Pferde liegt beim Mieter, es sei denn, dies wird ausdrücklich anders vereinbart.
- Die Haftung für Schäden, die durch die Fahrerin verursacht werden, richtet sich nach den allgemeinen Haftungsregelungen in § 13 dieser AGB. Der Mieter haftet jedoch nicht für Fahrlässigkeit der Fahrerin.
- Im Falle eines Unfalls oder Schadens während des Transports ist der Mieter verpflichtet, die Fahrerin und die Vermieterin unverzüglich zu informieren. Weitere Maßnahmen sind in Abstimmung mit der Vermieterin zu treffen.
- Wird der Transport mit Fahrerin aufgrund von Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, erheblich verzögert oder unmöglich gemacht, so trägt der Mieter die dadurch entstehenden Mehrkosten.
§ 11 Übergabe und Rückgabe der Mietsache
- Die Abholung/Übergabe des Pferdetransporters sowie dessen Rückgabe finden, sofern nicht anders vereinbart, jeweils am Geschäftssitz der Vermieterin statt.
- Bei der Übergabe und bei der Rückgabe haben die Parteien ein von beiden Seiten zu unterzeichnendes Übergabe- /Rückgabeprotokoll hinsichtlich des Pferdetransporters zu erstellen.
- Bei Rückgabe des Pferdetransporters hat der Mieter diesen in dem Zustand zurückzugeben, in welchem er ihn erhalten hat. Insbesondere ist er in einem von innen gereinigtem Zustand zurückzugeben. Sollte das nicht der Fall sein, hat der Mieter die Reinigungskosten zu tragen.
- Ferner sind Fahrzeugpapiere und Schlüssel an die Vermieterin zu übergeben.
- Wird der Pferdetransporter bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht rechtzeitig zurückgegeben, so ist die Vermieterin berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung pro angefangener Stunde 20,00 Euro, höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den vereinbarten Tagesmietpreis zu verlangen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, der Vermieterin den Schaden zu ersetzen, der ihr infolge der verspäteten Rückgabe entsteht, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten.
- Bei Buchung des Pferdetransporters mit Fahrerin erfolgt die Übergabe und Rückgabe des Pferdetransporters durch die Fahrerin. Der Mieter ist verpflichtet, der Fahrerin den Transporter in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und bei der Rückgabe in gleichem Zustand entgegenzunehmen.
§ 12 Gewährleistung
Die Vermieterin haftet für Sach- oder Rechtsmängel des Pferdetransporters nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 536 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit Mietbeginn.
§ 13 Haftung
- Die Vermieterin haftet dem Mieter gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- In sonstigen Fällen haftet die Vermieterin, soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
- Die Haftung der Vermieterin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
- Bei Buchung des Pferdetransporters mit Fahrerin haftet die Vermieterin für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports durch die Fahrerin. Für Schäden, die durch die Fahrerin verursacht werden, haftet die Vermieterin nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 14 Gesetzliches Widerrufsrecht
(1) Ist der Mieter ein Verbraucher, verweist die Vermieterin bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter: https://pferdefahrt.de/agb/. Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 15 Datenschutz
- Der Mieter stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Mieterdaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Mieters werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
- Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage der Vermieterin unter folgendem Link: https://pferdefahrt.de/datenschutz/
- Ihre Kontaktdaten werden für 12 Monate aufbewahrt, um eventuelle Verkehrsverstöße abwickeln zu können.
§ 16 Europäische Streitbeilegung
- Die Vermieterin verweist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Mieter unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
- Die Vermieterin ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Mieter die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung den gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
- Wenn der Mieter Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Vermieterin. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem Zweck des Vertrags und dem Willen der Beteiligten bei seinem Abschluss am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt im Fall von ungewollten Regelungslücken.
Version 3.0 vom 24.6.2024, Christine Knebel
1. Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2. Fundstelle: BGBl. I 2013, 3642 – 3670
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Christine Knebel, Am Schmidtberg 15, 40629 Düsseldorf, Telefon: 01727495591, E-Mail: christineknebel@icloud.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.pferdefahrt.de/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der geleisteten Kaution, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Christine Knebel, Am Schmidtberg 15, 40629 Düsseldorf, Telefon: 01727495591, E-Mail: christineknebel@icloud.com:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.